Seit dem Schuljahr 22/23 gilt das neue Schulmitbestimmungsgesetz, in dem die Mitwirkung der Schülerschaft deutlich gestärkt wird. So ist jetzt z.B. für die  Klassen 3 und 4 verpflichtend, KlassensprecherInnen zu wählen. Alle gewählten KlassensprecherInnen wählen dann aus ihrer Mitte die Schülervertretung der ganzen Schule. Für dieses Jahr wurde an unserer Schule wie folgt gewählt:

Die Wahlen für 2024/25 werden in Kürze stattfinden. 

Stellvertreter ist Die Schülervertretung wird in regelmäßigen Abständen von der Schulleitung zu einer Versammlung einberufen und wird von dieser zu schülerrelevanten Themen gehört.

Weiterhin stärkt das neue Gesetz das Demokratieverständnis durch die verpflichtende Einführung eines Klassenrates ab Klasse 3.